TaxV – die Steuerberatungsgesellschaft ist in Vorbereitung; verantwortlich: Patrick Mönnighoff, Steuerberater. Start geplant im Sommer 2027 – bis dahin können Sie sich vormerken lassen. Wer dahinter steht.
Steuerberatung ausschließlich für private Vermieter
Eine Wohnung oder zwanzig – Ihre Anlage V ist unser einziges Fach.
Unser Kern ist die Einkommensteuererklärung mit Vermietungseinkünften – alles Weitere hängt daran. Sie laden Ihre Unterlagen hoch; wir lesen sie aus, rechnen und fragen nur nach, wenn etwas unklar ist. Jede Erklärung gibt ein Steuerberater persönlich frei.
Festpreis, vorab bekannt – alles inklusive
Ab 299 € im Jahr*
Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres
Kein Papier, kein Termin nötig
Bescheidprüfung inklusive
Server in Deutschland, Daten bleiben in der EU
*Eine Eigentumswohnung inklusive der übrigen Steuererklärung (Lohn, Rente, Kapital), Preis inkl. 19 % USt (251,26 € netto); zzgl. einmalig 99 € Einrichtung im ersten Jahr.
Erbengemeinschaft, Miteigentümer oder vermögensverwaltende GbR – die Angaben kommen aus dem letzten Feststellungsbescheid.
Mietshaus oder einzelne Wohnungen?
Entscheidend ist der Bescheid über den Einheitswert bzw. Grundsteuerwert: Hat das ganze Haus ein Aktenzeichen, ist es ein Mietshaus – eine Anlage V, Preis nach Zahl der Wohnungen. Ist das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt und hat jede Wohnung ein eigenes Aktenzeichen, ist jede Wohnung eine eigene Anlage V. Dann setzen Sie den Haken „aufgeteilt“ – es gelten die Preise für Eigentumswohnungen.
Preisrechner ohne Gewähr. Den verbindlichen Festpreis sehen Sie nach dem Start – am schnellsten, wenn Sie dort Ihren letzten Steuerbescheid hochladen. Die Pakete gelten für Einkünfte aus Vermietung, Arbeitslohn, Rente und Kapitalvermögen; Gewerbeeinheiten, Ferienwohnungen und Objekte im Ausland haben Zuschläge (siehe Preise). Mietshäuser mit mehr als 24 Wohnungen auf Anfrage.
In einer Minute erklärt
So funktioniert TaxV
Vom Steuerbescheid zum Festpreis, von den Belegen zur geprüften Erklärung – ohne Termin, ohne Papier. Auch ohne Ton verständlich, alle Inhalte stehen im Bild.
Erklärvideo, 1 Minute, liegt auf unserem eigenen Server – kein Videodienst, keine Cookies.
Ablauf
Vier Schritte – Ihr Anteil daran ist unter einer Stunde
Der Ablauf ist bei jedem Mandat gleich, und er beginnt ohne Termin: kein Erstgespräch, kein Rückruf, kein Fragebogen mit vierzig Feldern. Sie starten online, wir lesen Ihre Unterlagen aus – und der erste Mensch aus der Kanzlei meldet sich, sobald Ihre Belege geprüft sind und es etwas zu entscheiden gibt.
Schritt 1
Steuerbescheid hochladen
Sie tragen Name und E-Mail ein, öffnen Ihren persönlichen Link und laden den letzten Einkommensteuerbescheid hoch. Daraus kennen wir Ihre Objekte und Einkünfte und nennen den verbindlichen Festpreis. Vertrag, Vollmacht und Identifizierung erledigen Sie direkt online.
Sie · fünf Minuten
Schritt 2
Unterlagen abgeben
Kaufvertrag, Darlehensbescheinigung, Hausgeld- oder Nebenkostenabrechnung, Rechnungen – als Foto oder PDF. Einmal vollständig, danach nur noch das laufende Jahr.
Sie · rund 30 Minuten im ersten Jahr
Schritt 3
Auslesen, zuordnen, rechnen
Abschreibung, Zinsen, umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten, Rücklage werden je Objekt erkannt und geprüft. Wir fragen Sie nur, wenn eine Unterlage zwei Deutungen zulässt.
Software, dann die erste Fachkraft
Schritt 4
Freigabe, Abgabe, Bescheid
Der Steuerberater entscheidet die steuerlichen Fragen und gibt frei. Sie bestätigen die Erklärung in fünf Punkten. Wir übermitteln, prüfen den Bescheid und melden uns vor Ablauf der Einspruchsfrist.
Steuerberater · verbindlich
Preise
Fester Preis, bevor wir anfangen
Keine Abrechnung nach Gegenstandswert, keine Überraschung im Frühjahr. Ein Preis je Paket, alles inklusive: TaxV Wohnung für Eigentumswohnungen und Häuser, TaxV Mietshaus, sobald ein Mietshaus dabei ist – gestaffelt nach der Zahl der Wohnungen –, und TaxV Gemeinschaft für die Feststellungserklärung von Erbengemeinschaften und Miteigentümern. In beiden steckt die komplette Einkommensteuererklärung – Anlage V, Arbeitslohn, Rente, Kapitalvermögen, Sonderausgaben. Abgerechnet wird mit einer Jahresrechnung, die Sie bei der Freigabe der Erklärung direkt bezahlen.
Ab 299 € im Jahr* für eine Eigentumswohnung – inklusive Ihrer übrigen Steuererklärung.
*inkl. 19 % USt (251,26 € netto); zzgl. einmalig 99 € Einrichtung im ersten Jahr, in den ersten sechs Monaten nach dem Start zur Hälfte.
Leistung
Preis im Jahr, inkl. USt
TaxV Wohnung – eine Eigentumswohnung in WEG-Verwaltunginklusive der übrigen Steuererklärung (Arbeitslohn, Rente, Kapitalvermögen, Sonderausgaben); bei Einkünften über 120.000 €
TaxV Mietshaus – Mietshaus mit bis zu 6 Wohnungeninklusive der übrigen Steuererklärung; ein Aktenzeichen für das ganze Haus
Mietshaus mit 7 bis 12 Wohnungen
Mietshaus mit 13 bis 18 Wohnungen
Mietshaus mit 19 bis 24 Wohnungenmehr als 24 Wohnungen: auf Anfrage
Eigentumswohnung im selben Mandatwenn ein Mietshaus dabei ist; gilt auch je Wohnung eines aufgeteilten Hauses (eigenes Aktenzeichen je Wohnung)
TaxV Gemeinschaft – Feststellungserklärung mit bis zu 5 BeteiligtenErbengemeinschaft, Miteigentümer, vermögensverwaltende GbR; die Objekte kommen zu den Preisen oben dazu
je angefangene 5 weitere Beteiligte
Haus (eine Einheit)Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus, als Ganzes vermietet – inklusive der übrigen Steuererklärung; im Mietshaus-Paket
Einrichtung im ersten Jahreinmalig je Mandat: Abschreibungsreihen, Kaufpreisaufteilung, Darlehens- und Objektdaten; in den ersten sechs Monaten nach dem Start zur Hälfte
ZuschlägeGewerbeeinheit , Ferienwohnung , Objekt im Ausland – jeweils je Objekt und Jahr
siehe Text
Beratung nach ZeitEinspruchsverfahren, Verkauf, Überschussprognose, Übertragung an Kinder – je Stunde Fachkraft, Steuerberater, abgerechnet je angefangene Viertelstunde
je Viertelstunde
Alle Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer; in Klammern der Nettobetrag. Die Pakete gelten für Einkünfte aus Vermietung, Arbeitslohn, Rente und Kapitalvermögen; Gewinneinkünfte (Gewerbe, Selbständigkeit, Land- und Forstwirtschaft) übernimmt die Partnerkanzlei. Die Vergütung wird nach § 4 StBVV in Textform vereinbart; sie liegt in der Regel unter der gesetzlichen Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Bei besonders komplexen Fällen (zum Beispiel Objekte im Ausland, gewerbliche Anteile) nennen wir den Aufschlag vor Auftragsannahme.
Ehepaar mit zwei Eigentumswohnungen und einem Mietshaus mit vier Wohnungen
1.896 €im Jahr inkl. USt (1.593,28 € netto)
Alles aus Kompakt
Objektübersicht mit Ergebnis je Einheit
Vorausschau auf die Steuerlast
Nebenkostenabrechnung zubuchbar
Bestand
Drei Eigentumswohnungen und zwei Mietshäuser mit je fünf Wohnungen
3.395 €im Jahr inkl. USt (2.852,94 € netto)
Alles aus Portfolio
Umsatzsteuer bei Gewerbevermietung und Lohnabrechnung zubuchbar
Fester Ansprechpartner
Beratung bei Kauf und Verkauf nach Zeit
Zusatzleistung
Die Nebenkostenabrechnung gleich mit
Für Ihre Steuererklärung erfassen wir ohnehin jede Rechnung des Hauses. Aus denselben Daten erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter – fristgerecht innerhalb der zwölf Monate nach dem Abrechnungsjahr, nach Aufbau und Umlageschlüssel Ihrer letzten Abrechnung, mit Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen für Ihre Mieter und einem Anschreiben, das Sie nur noch versenden. Auch für einzelne Eigentumswohnungen aus der Hausgeldabrechnung. Es ist eine rein kaufmännische Abrechnung ohne rechtliche Prüfung: Ob eine Kostenart umgelegt werden darf, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag – bei Zweifeln sagen wir Ihnen, wo Sie nachsehen sollten.
Eigentumswohnung, je Wohnung
Haus (eine Einheit)
Mietshaus, Grundpreis
je abgerechneter Wohnung
Beispiel: Mietshaus mit vier Wohnungen
Mensch & Maschine
Wir sagen Ihnen, was die Maschine macht
Software und künstliche Intelligenz erledigen bei uns das Sortieren, Auslesen und Rechnen. Sie entscheiden nichts. Jede steuerliche Wertung und jede abgegebene Erklärung verantwortet ein Steuerberater persönlich – so verlangt es das Berufsrecht, und so halten wir es.
Automatisiert
Was Software und KI übernehmen
Belege lesen Hausgeldabrechnungen, Zinsbescheinigungen, Handwerkerrechnungen werden erkannt und den Objekten zugeordnet. Sie tippen nichts ab.
Rechnen Abschreibungsreihen, Kaufpreisaufteilung, Zinsaufteilung bei gemischt genutzten Darlehen.
Warnen Die 15-Prozent-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten und die Grenzen der verbilligten Vermietung werden laufend überwacht.
Vergleichen Der Steuerbescheid wird Zeile für Zeile gegen unsere Berechnung geprüft (Bescheidprüfung ist im Festpreis enthalten); fordert das Finanzamt Unterlagen nach, ist die Antwort vorbereitet, bevor der Steuerberater sie prüft.
Erinnern Fristen, fehlende Unterlagen, Rückfragen – konkret und rechtzeitig, nie mehr als nötig.
Persönlich
Was beim Steuerberater bleibt
Wertungen Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten, Nutzungsdauer, Vermietungsabsicht bei Leerstand, verbilligte Vermietung an Angehörige.
Freigabe Keine Erklärung geht ohne persönliche Prüfung an das Finanzamt.
Beratung Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist, Übertragung an Kinder, Aufteilung in Wohneigentum.
Einspruch Weicht der Bescheid ab, sprechen wir mit dem Finanzamt – nicht Sie. Das Einspruchsverfahren selbst rechnen wir nach Zeit ab; ein fristwahrender Einspruch ohne Ihre Weisung kostet pauschal 99 €.
Verschwiegenheit Unsere Server stehen in Deutschland. Für die KI-Auswertung setzen wir nur europäische Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag ein, bei denen die Nutzung Ihrer Daten zum Training vertraglich ausgeschlossen ist.
Für wen
Wir sagen auch, wen wir nicht betreuen
Unsere Stärke ist die Spezialisierung. Sie funktioniert nur, wenn wir die Grenzen einhalten. Wo Ihr Fall darüber hinausgeht, arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei zusammen – Sie schildern Ihre Lage einmal, die Abstimmung übernehmen wir.
Unser Feld
Das machen wir
Vermietung und Verpachtung Jede Zahl von Objekten: Eigentumswohnung, Einfamilien- oder Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienwohnung, Garage, Stellplatz – auch in Erbengemeinschaft oder GbR.
Arbeitslohn und Renten Der übrige Teil Ihrer Erklärung gehört dazu, nicht extra.
Private Veräußerungsgeschäfte Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG.
Umsatzsteuer und Lohn Gewerbevermietung mit Umsatzsteuer, Hausmeister und Reinigungskraft – vollständig digital abgerechnet.
Gemeinsam mit der Partnerkanzlei
Das übernimmt die Partnerkanzlei
Gewerbebetrieb und Selbständigkeit Einnahmenüberschussrechnung, Bilanz, gewerblicher Grundstückshandel.
Eigene Gesellschaften GmbH, GmbH & Co. KG, vermögensverwaltende Gesellschaften mit Bilanz.
Photovoltaik über den Grenzen Anlagen jenseits des § 3 Nr. 72 EStG, Regelbesteuerung, Mieterstrom.
Erbschaft und Schenkung Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation.
Betriebsprüfung und Streitfälle Alles, was über den Einspruch hinausgeht.
Die Zusammenarbeit ist eine fachliche Kooperation, keine Vermittlung: Für die Weitergabe eines Mandats fließt zwischen den Kanzleien kein Geld (§ 9 StBerG). Jede Kanzlei rechnet ihre eigene Leistung ab, und Ihre Unterlagen gehen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung von der einen zur anderen.
Häufige Fragen
Was Vermieter uns vorher fragen
Muss ich meinen bisherigen Steuerberater kündigen?
Nur wenn Sie möchten. Viele Mandanten lassen ihre gewerblichen Angelegenheiten dort, wo sie sind, und geben nur die private Einkommensteuer mit den Vermietungseinkünften zu uns. Die Übergabe der Vorjahresdaten organisieren wir.
Wann muss meine Erklärung fertig sein?
Weil wir Steuerberater sind, gilt die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO: Die Erklärung für 2026 ist bis Ende Februar 2028 abzugeben (29. Februar 2028). Sie haben also Zeit – und wir verteilen die Arbeit über das ganze Jahr statt über sechs hektische Wochen. Wer seine vollständigen Unterlagen bis zum 30. September des Folgejahres einreicht (für 2026: 30.09.2027), erhält seine Erklärung fristgerecht – sofern das Finanzamt sie nicht vorab anfordert.
Wie viel muss ich selbst eintragen?
So wenig wie möglich. Was in Ihrem Steuerbescheid, Kaufvertrag oder in der Hausgeldabrechnung steht, lesen wir selbst heraus. Sie sehen die erkannten Werte, bestätigen sie mit einem Klick oder korrigieren sie. Fragen stellen wir nur dort, wo eine Unterlage zwei Deutungen zulässt – zum Beispiel, ob eine Wohnung im Leerstand weiter vermietet werden soll.
Ich habe seit Jahren keine Abschreibungsübersicht mehr gesehen.
Das ist der Normalfall. Im ersten Jahr rekonstruieren wir für jedes Objekt die Abschreibungsreihe aus Kaufvertrag und Vorjahresbescheiden und legen sie offen. Danach ist sie dauerhaft nachvollziehbar.
Ich habe neben der Vermietung noch ein kleines Gewerbe. Geht das?
Dann sind Sie bei uns nicht allein am richtigen Platz. Sobald Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft dazukommen, übernimmt unsere Partnerkanzlei diesen Teil und wir den Vermietungsteil. Sie schildern Ihre Lage einmal; die Abstimmung zwischen den Kanzleien übernehmen wir.
Was passiert mit meinen Daten?
Sie liegen auf unseren Servern in einem Rechenzentrum in Deutschland. Für die automatisierte Auswertung setzen wir ausschließlich europäische Anbieter ein, die nach § 62a StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und bei denen die Nutzung Ihrer Daten zum Training vertraglich ausgeschlossen ist. Ihre Daten verlassen die EU nicht. Die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters gilt für jede eingesetzte Technik.
Ich habe eine Ferienwohnung – geht das auch?
Ja. Bei Ferienwohnungen kommt es auf die Überschussprognose und die Trennung von Selbstnutzung und Vermietung an. Beides bereiten wir strukturiert auf, bevor der Steuerberater es bewertet. Der Zuschlag steht in der Preisliste.
Gibt es ein Erstgespräch?
Bewusst nicht. Ein Erstgespräch kostet Sie einen Termin und uns Zeit, die wir lieber in Ihre Erklärung stecken. Stattdessen sagt Ihnen Ihr Steuerbescheid in fünf Minuten, was es kostet, und Sie entscheiden in Ruhe. Der erste Mensch aus der Kanzlei meldet sich, sobald Ihre Belege geprüft sind – dann mit konkreten Punkten statt allgemeiner Vorstellung. Wer vorher eine Frage hat, schreibt uns unten; wir antworten per E-Mail.
Wie bezahle ich?
Eine Jahresrechnung nach Freigabe Ihrer Erklärung, fällig mit Zugang der Rechnung – keine Raten, keine Lastschrift. Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit kündbar; bereits erbrachte Arbeit wird abgerechnet, geleistete Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
Start
Ohne Termin anfangen – in fünf Minuten wissen Sie, was es kostet
Sie starten online in unserem Portal. Ihr Steuerbescheid liefert die Angaben, wir liefern den Festpreis. Entscheiden Sie in Ruhe – der erste Mensch aus der Kanzlei meldet sich, wenn Ihre Belege geprüft sind.
Link anfordern Name und E-Mail-Adresse genügen. Der persönliche Link kommt sofort per E-Mail.
Steuerbescheid hochladen oder fünf Fragen beantworten – Sie sehen den Festpreis für Ihr erstes Jahr.
Online beauftragen Vertrag mit Widerrufsbelehrung, Identifizierung, Vollmacht – alles im Portal, kein Papier.
Unterlagen hochladen Die Software liest sie aus. Erst danach kommt die erste Fachkraft ins Spiel.